Voraussetzungen

Die Teilnahme an Lehrgängen setzt voraus:

Je nach Lehrgang gelten unter Umständen verschiedene Voraussetzungen. So benötigt der Teilnehmer zum Beispiel eine Unbedenklichkeitsbescheinigung, wenn er an einem Wiederlade-Lehrgang teilnehmen möchte.

Einige Lehrgänge sind nur Behörden, Sicherheitsunternehmen, Polizei- oder Zollbeamten zugänglich.

Grundsätzlich gilt jedoch immer, auch für Privatleute:

  • Mindestalter: 18 Jahre (bei manchen Kursen 25)
  • Normaler Gesundheitszustand (körperlich und geistig belastbar)
  • Kein Alkohol-, Drogen- oder Medikamenteneinfluß
  • Haftpflichtversichert
  • Keine Vorstrafen
  • Keine anhängigen strafrechtlichen Ermittlungsverfahren
  • Keine Mitgliedschaft in verbotenen Gruppierungen
  • Keine Tarnkleidung (bei Zivilpersonen)